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Stadtarchäologie

Lesefund eines sog. Mikrolithen des Mesolithikums

Germering kann aufgrund seiner siedlungsgünstigen Lage auf eine lange Siedlungsgeschichte zurückblicken. Schon im späten Mesolithikum, also vor über 7500 Jahren, hielten sich hier Menschen auf und verarbeiteten Steine zu Werkzeug. Ab der Jungsteinzeit im 3. Jahrtausend v. Chr. haben Menschen auf dem heutigen Stadtgebiet kontinuierlich gesiedelt, Ackerbau und Viehzucht betrieben. Schriftliche Quellen über unseren Raum finden sich erst im Mittelalter. Was davor war, erfahren wir nur aus dem, was im Boden bis heute überdauert hat und durch die Archäologie ausgewertet wurde.

Bronzezeitlicher Hausgrundriss auf einer Grabungsfläche

Dieses wertvolle Archiv ist stark durch die rege Bautätigkeit und andere Faktoren bedroht. Daher wird es durch das Bayerische Denkmalschutzgesetz (DSchG) unter Schutz gestellt. Darin heißt es u.a.: „Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muss, dass sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit es zum Schutz eines Bodendenkmals erforderlich ist.“ Diese Erlaubnis wird, z.B. bei einem geplanten Bauvorhaben von den Unteren Denkmalschutzbehörden (in Germering, das städtische Bauamt) meist erteilt und mit Auflagen versehen.

Zeichnerische Grabungsdokumentation eines Pfofilschnittes

Diese sehen vor, dass vorab geprüft wird, ob sich im Bereich der geplanten Erdarbeiten wirklich ein Bodendenkmal befindet und dieses vor seiner Zerstörung dann durch eine archäologische Ausgrabung dokumentiert wird.

Aufgabe der Stadtarchäologie ist es Bauherren, die im Bereich von Bodendenkmälern Bodeneingriffe vornehmen möchten, zu beraten und im Umgang damit zu unterstützen. Dies geschieht im engen Kontakt mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege.

Aufbewahrung des Fundmaterials im Depot

Die Dokumentationen der archäologischen Grabungen auf Germeringer Stadtgebiet werden im Stadtarchiv zusammen mit dem Fundmaterial, soweit es sich im Eigentum der Stadt befindet oder als Dauerleihgabe zur Verfügung steht, archiviert und zur wissenschaftlichen Arbeit vorgehalten.

Im ZEIT+RAUM Museum der Stadt wird die Dauerausstellung zur Entwicklung Germerings seit der Steinzeit durch die Stadtarchäologie inhaltlich betreut.

Auch für Bürger*innen, die in der Umgebung vorgeschichtliche Funde gemacht haben, ist die Stadtarchäologie Anlaufstelle.

Wichtige Informationen der Stadt

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,

das Rathaus Germering hat folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Montag von 14 bis 18 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können und die Wartezeiten überschaubar bleiben.

 

Zur Online-Terminvereinbarung Passamt und Online-Terminvereinbarung Einwohnermeldeamt kommen Sie direkt durch einen Klick.

Wichtiger Hinweis:

Sie haben ein dringendes Anliegen betreffend des Pass- oder Einwohnermeldeamtes und können online keinen kurzfristigen Termin vereinbaren? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt telefonisch oder per Mail an das Einwohnermeldeamt (89 419 315) bzw. das Passamt (89 419 308). Dort klären die Mitarbeiterinnen mit Ihnen, ob Sie einen "Nottermin" erhalten oder Ihr Anliegen auch ohne persönlichen Termin bearbeitet werden kann.

Zu unseren Öffnungszeiten stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung, der Info-Point im Erdgeschoss ist in dieser Zeit besetzt.

Wir unterstützen Sie auch gerne telefonisch bei der Frage, ob Ihr Anliegen – anstatt persönlich – auch über das Bürgerservice-Portal oder per Mail bearbeitet werden kann.

Vielen Dank und herzliche Grüße von
Ihrer Stadtverwaltung

Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen sowie Terminvereinbarungen:

Telefonzentrale:                                    Tel: 089 89419 0
Büro des Oberbürgermeisters:          Tel: 089 89419101; E-Mail: obbuero@germering.bayern.de

Verwaltungs- und Rechtsamt:

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