Banner
StartseiteRathaus & PolitikDigitales Amtsblatt der Stadt Germering
 

Digitales Amtsblatt der Stadt Germering

Aufgrund der Neufassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Germering (§ 37, s. nachstehend) werden ab 01.05.2026 Satzungen und Verordnungen ausschließlich digital im digitalen Amtsblatt der Stadt Germering amtlich bekannt gemacht.

 

§ 37 der Geschäftsordnung lautet wie folgt:

Art der Bekanntmachung

(1) Satzungen und Verordnungen werden durch Veröffentlichung im ausschließlich digital veröffentlichen Amtsblatt der Stadt über das Internet unter (https://www.germering.de) amtlich bekannt gemacht.

Soweit eine zusätzliche analoge Form der Bekanntmachung gesetzlich zwingend erforderlich ist, erfolgen Bekanntmachungen im ausschließlich digital veröffentlichten Amtsblatt nach Satz 1 und zusätzlich durch Niederlegung zur Einsichtnahme in der Verwaltung der Stadt und Bekanntmachung der Niederlegung an der Amtstafel vor dem Rathaus Germering, Rathausplatz 1, 82110 Germering. Der Anschlag an der Amtstafel erfolgt erst, wenn der bekannt zu machende Text in der Verwaltung niedergelegt ist und wird frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf durch Anschlag an der Amtstafel vor dem Rathaus Germering, Rathausplatz 1, 82110 Germering hingewiesen.


VOILA_REP_ID=C1258049:0036AC6A