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Bauordnung

Die Aufgaben der Bauordnung bestehen hauptsächlich aus der Beratung über die Durchführung von Bauvorhaben, Nutzungsänderungen, Werbeanlagen, Baumfällungen, der Erteilung von Baugenehmigungen sowie der Bauüberwachung. Zudem werden Abgeschlossenheitsbescheinigungen und denkmalschutzrechtliche Genehmigungen erteilt.
Ausserdem können Sie bei uns den für Ihren Bauantrag erforderlichen amtlichen Lageplan erhalten.
Baurechtlich relevante Satzungen können Sie der nachfolgenden Download-Liste (ganz unten) entnehmen.


Nachfolgend sehen Sie die genauen Zuständigkeitsbereiche des Sachgebietes Bauordnung:

Antrags-Vorprüfung

In der Vorprüfung werden alle eingehenden Bauanträge auf Ihre Vollständigkeit geprüft.
Wir erteilen Ihnen gerne Auskunft darüber, welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind.

Technik

Hier werden Bauanträge technisch geprüft (z. B. hinsichtlich der Geschossflächenberechnung, der Abstandsflächen usw.).
Zudem werden Abgeschlossenheitsbescheinigungen erteilt und Beratungen hinsichtlich der einzuhaltenden Brandschutzvorschriften durchgeführt.

Verwaltung

In der Verwaltung werden alle Anträge, auch denkmalschutzrechtliche Anfragen, auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft und entsprechende Genehmigungen erteilt. 
Gerne stehen wir Ihnen im Vorfeld für Beratungen zur Verfügung.

Baukontrolle

Der Baukontrolleur überprüft regelmäßig die Ausführung der Bauarbeiten entsprechend der Baugenehmigung. 
Außerdem werden die Schnurgerüstabnahmen durchgeführt und Einmessbescheinigungen geprüft.

Im folgenden stellt die Bauordnung eine Vielzahl von Merkblättern für Sie bereit.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter*innen gerne zur Verfügung.

Bitte benutzen Sie direkt die Bauantragsformulare, die beim Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr veröffentlicht werden. Hier finden Sie auch allgemeine Informationen zum Bauantragsverfahren.

 


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