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Straßenverkehrsamt und kommunale Park- und Geschwindigkeitsüberwachung

Straßenverkehrsamt

Aktueller Hinweis:

Bei der Beantragung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung ist nach Eingang des vollständigen Antrages eine Bearbeitungszeit von

  • mindestens 2 Wochen einzuplanen,
  • mindestens 6 Wochen bei umfangreichen Sperrungen (insbesondere, wenn Buslinien hiervon betroffen sind) oder Sperrungen von Staatsstraßen

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Ein Verkehrszeichenplan
  • Schulungsnachweis nach MVAS 1999 / RSA 21 / ZTV-SA 97 des verantwortlichen Bauleiters

Erst nach Eingang aller Unterlagen kann der Antrag bearbeitet werden.

 

Das Straßenverkehrsamt ist unter anderem für folgende Bereiche zuständig:

  • Anordnungen von Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen sowie Markierungen
  • Erteilen von Ausnahmegenehmigungen: z.B. Parkerleichterungen für Schwerbehinderte (vgl. dazu die Hinweise unten)
  • Befreiungen von der Gurt- und Helmpflicht
  • Ausnahmegenehmigungen für Soziale Dienste, Handwerker und Ärzte
  • Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot und für Fahrten während der Ferienreisezeiten für Lastkraftwagen
  • Anordnungen anlässlich von Arbeiten im Straßenraum auf Gemeinde, Staats- und Bundesstraßen (vgl. dazu auch das unten angefügte Antragsformular „Antrag_Anordnung_verkehrsregelnder_Maßnahmen_45_StVO“). 
  • Erlaubnisse zur Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes: z. B. E Ladesäulen, Aufstellen von Containern, Baugerüsten, Lagerung von Baumaterialien etc. (vgl. dazu auch das unten angefügte Antragsformular „Antrag_Ausnahme_Verkehrshindernisse_46_Nr.8_StVO“ sowie das Merkblatt "Hinweise Verkehrsamt_ Sicherheitskennzeichnung Container etc." )
  • Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
  • Bestätigung für Carsharing Unternehmen zur Erlangung der blauen Car Sharing Plakette bei der Zulassungsstelle im Landratsamt Fürstenfeldbruch, vgl. Antrag unten als pdf.
  • Plakatierungsgenehmigungen (insbesondere für Veranstaltungen etc.)
  • Schrottautos auf öffentlichem Verkehrsgrund nach BayStrWG
  • Werbeanlagen und Werbung außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Befreiungen von der 80 km/h-Pflicht von Gespannen und Wohnanhängern auf Autobahnen
  • Erlaubnis für den Schwerverkehr (Schwertransporte)
  • Teilnahme und Mitwirkung im Gremium „Unfallkommission” (weitere Beteiligte: Landratsamt Fürstenfeldbruck, Polizeidirektion Fürstenfeldbruck, Staatliches Bauamt Freising)

 

Telefonische Erreichbarkeit des Straßenverkehrsamtes:

Das Straßenverkehrsamt ist telefonisch unter den Tel.-Nr.: 089/89419-341 bzw. -339, erreichbar von Mo – Fr. von 8 bis 12 Uhr

Fax.: (089) 89 419 -345; Allgemeine E-Mail Adresse: strassenverkehrsamt@germering.bayern.de

In vielen Bereichen (z. B. Verkehrsbeschilderungen, Verkehrsregelungen, Veranstaltungen) arbeitet das Verkehrsamt eng mit der Polizeiinspektion Germering zusammen und stimmt sich mit dieser ab.

Da die Polizeiinspektion über viel Erfahrung und große Fachkunde verfügt, sind deren Einschätzungen für die Stadt Germering sehr hilfreich und wertvoll.

Kommunale Park- und Geschwindigkeitsüberwachung

Neben dem Verkehrsamt verfügt die Stadt Germering über eine kommunale Park- und Geschwindigkeitsüberwachung. An der Parküberwachung sind die Stadt Olching und die Gemeinde Emmering, an der Geschwindigkeitsüberwachung die Gemeinden Eichenau, Herrsching, Grafrath und Emmering sowie die Städte Olching und Puchheim beteiligt. Hier bestehen jeweils sog. Zweckvereinbarungen, die die Einzelheiten der Zusammenarbeit regeln.

Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog sowie weitere Hinweise (zum Verkehrsstrafrecht etc.) erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

 

Die kommunalen Parküberwachung finden Sie im Bärenweg 13:

Seit bereits 11.04.2019 ist die Parküberwachung nicht mehr im Rathaus, sondern in Räumlichkeiten im ersten Stock im Bärenweg 13 untergebracht.

Die Öffnungszeiten, Mo. – Fr. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Wir bitten auch hier um vorherige Terminvereinbarung mit den Kollegen*innen dort.


Wichtige Informationen der Stadt

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,

das Rathaus Germering hat folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Montag von 14 bis 18 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können und die Wartezeiten überschaubar bleiben.

 

Zur Online-Terminvereinbarung Passamt und Online-Terminvereinbarung Einwohnermeldeamt kommen Sie direkt durch einen Klick.

Wichtiger Hinweis:

Sie haben ein dringendes Anliegen betreffend des Pass- oder Einwohnermeldeamtes und können online keinen kurzfristigen Termin vereinbaren? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt telefonisch oder per Mail an das Einwohnermeldeamt (89 419 315) bzw. das Passamt (89 419 308). Dort klären die Mitarbeiterinnen mit Ihnen, ob Sie einen "Nottermin" erhalten oder Ihr Anliegen auch ohne persönlichen Termin bearbeitet werden kann.

Zu unseren Öffnungszeiten stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung, der Info-Point im Erdgeschoss ist in dieser Zeit besetzt.

Wir unterstützen Sie auch gerne telefonisch bei der Frage, ob Ihr Anliegen – anstatt persönlich – auch über das Bürgerservice-Portal oder per Mail bearbeitet werden kann.

Vielen Dank und herzliche Grüße von
Ihrer Stadtverwaltung

Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen sowie Terminvereinbarungen:

Telefonzentrale:                                    Tel: 089 89419 0
Büro des Oberbürgermeisters:          Tel: 089 89419101; E-Mail: obbuero@germering.bayern.de

Verwaltungs- und Rechtsamt:

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