Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Stadt Germering für das Haushaltsjahr 2020
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Germering hat die Haushaltssatzung in seiner Sitzung am 10.03.2020 beschlossen.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung der Stadt Germering für das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis genommen.
Die Genehmigung für den in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 7.315.000 Euro wurde in Höhe von 5.000.000 Euro erteilt (Art. 71 Abs. 2 Satz 1 GO). Die Genehmigung für den § 2 Nr. 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Germering in Höhe von 1.856.300 Euro wurde erteilt (Art. 88 Abs. 5 i.V.m. Art. 71 Abs. 2 GO).
Die Genehmigung für den in § 3 Nr. 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung on Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren von 44.137.450 Euro wurde erteilt (Art. 67 Abs. 4 GO). Die Genehmigung für den in § 3 Nr. 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Germering von 12.000.000 Euro wurde erteilt (Art. 88 Abs. 5 i.V.m. Art. 67 Abs. 4 GO).
Die Genehmigungen wurden mit Verfügung vom 04.05.2020, Az.34-941.1 ri erteilt.
Die Satzung wurde deshalb durch Niederlegung im Rathaus - Stadtkämmerei - (Verwaltungsgebäude Rathausplatz 1 / Zimmer Nr. 211) amtlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus - Stadtkämmerei - (Verwaltungsgebäude Rathausplatz 1 / Zimmer Nr. 211) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (Art. 65 Abs. 3 Satz 1 und 3 GO i.V.m. Art. 26 Abs. 2 GO).
Sämtliche, in Session bereitgestellten, Haushaltsunterlagen 2020 ff. (Bürgerinfo) finden Sie hier.