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Öffentliche Zustellung Hartstraße 3

Hinweis zur Bekanntmachung

Öffentliche Zustellung an die Eigentümer der Grundstücke Fl. Nrn.: 977/2, 979/5 und 979/3 der Gemarkung Germering

Die Nachbarausfertigungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 6 der Bayer. Bauordnung (BayBO) der Bescheide der Stadt Germering, BV. Nr. 2025-0121, vom 19. Februar 2026 für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Gewerbeeinheit und Tiefgarage nach Art. 45 BayBO, in der Hartstraße 3, Fl. Nr. 978/3, Gemarkung Germering, werden hiermit an die Eigentümer der o. g. Nachbargrundstücke gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Dem Antragsteller wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für o.g. Vorhaben erteilt.

Zusatz

Der Bescheid vom 19. Februar 2026 einschließlich der genehmigten Pläne, kann bei der Großen Kreisstadt Germering, Bauamt, IV. Stock, Zimmer 403, Rathausplatz 1, 82110 Germering nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 089-89419-410, Fr. Zweck) eingesehen werden.

Mit dem Tag des Anschlags der Bekanntmachung an der Amtstafel der Großen Kreisstadt Germering (am Rathaus Germering, Rathausplatz 1) gilt die Zustellung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d. h. ab diesem Zeitpunkt läuft die Klagefrist. Der Anschlag erfolge am 23. Februar 2026.

Germering, den 20. Februar 2026

 

Astrid Ernst

Leitung Bauordnung 

 

 

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