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StartseiteRathaus & PolitikDigitales Amtsblatt der Stadt GermeringVeröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 (gem. §§ 195, 196 BauGB, § 12 BayGaV, ImmoWertV §§ 13 bis 17)
 

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 (gem. §§ 195, 196 BauGB, § 12 BayGaV, ImmoWertV §§ 13 bis 17)

Die vom Gutachterausschuss beim Landratsamt Fürstenfeldbruck ermittelten Richtwerte für Grundstücke im Stadtgebiet Germering, Stand 01.01.2026, werden zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung auf die Dauer eines Monats in der Zeit vom:

22.06.2026 mit 22.07.2026 in der
Stadtverwaltung Germering,
Rathausplatz 1, Zimmer 403, IV. Stock

zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Bitte vereinbaren Sie mit Frau Zweck einen Termin unter Tel.: 089-89419-410.

Zur Ermittlung der Richtwerte wurde das Stadtgebiet in zwölf Richtwertgebiete aufgeteilt, 
und zwar

  • Bodenrichtwertgebiet    gemischte Bauflächen (z.B. Dorfgebiete, Mischgebiete)
  • Bodenrichtwertgebiet    Wohnbauflächen (z.B. reine und  allgemeine Wohngebiete)
  • Bodenrichtwertgebiet    Wohnbauflächen in Nebel (Außenbereich)    
  • Bodenrichtwertgebiet    gewerbliche Bauflächen z.B. (Gewerbe- und Industriegebiete)

 

Es wird darauf hingewiesen, dass außerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Landratsamt Fürstenfeldbruck, Auskunft über die Bodenrichtwerte erlangt werden kann. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass jeder Bürger beim Gutachterausschuss des Landratsamtes einen Antrag auf Grundstück- und Gebäudeschätzung stellen kann.
 


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