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Einführung von E-Scootern in der Stadt Germering

E-Scooter können den sonstigen Quell- und Zielverkehr ergänzen.

Am 24. Juni 2021 wurden im Stadtgebiet von Germering E-Scooter (Tretroller mit Elektroantrieb) der Firma BIRD GmbH aufgestellt. Nach Rückzug des Betreibers aus dem Stadtgebiet stellen aktuell die Unternehmen Lime und TIER-Dott ihr Angebot im öffentlichen Raum zur Verfügung.

Bei der Stadt bestehen durchaus Bedenken gegenüber dem Einsatz von E-Scootern. Nachdem es aber den Firmen erlaubt ist, grundsätzlich und ohne weitere Genehmigung ihr Mobilitäts-Angebot im öffentlichen Raum zu platzieren, haben sich die vier Städte Germering, Fürstenfeldbruck, Puchheim und Olching bemüht, durch Verhandlungen die Ausmaße und das Vorgehen zu beeinflussen. Federführung der Verhandlungen hatte die ÖPNV-Stelle des Landratsamtes FFB.

Wichtig zu wissen ist, dass E-Scooter, sofern die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eingehalten wird, frei und stationsungebunden im öffentlichen Raum abgestellt werden können. Es bedarf hinsichtlich des Betriebsbeginns keiner Zustimmung der betroffenen Kommunen.

In den gemeinsamen Verhandlungen der vier Kommunen und dem Landratsamt mit Betreiberfirmen von E-Scootern konnte eine einheitliche sogenannte Selbstverpflichtungserklärung für E-Scooter erarbeitet werden.

Dies ist derzeit die einzige Möglichkeit, um den Betrieb von E-Scootern und deren Abstellen im öffentlichen Raum zu steuern. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden verschiedene Aspekte, wie z.B. das Geschäftsgebiet, Parkverbotszonen und Aufstellflächen definiert. Auch die Anzahl von Fahrzeugen, die im öffentlichen Raum je Anbieter zur Verfügung stehen, wird in der Erklärung in Abstimmung mit den Kommunen festgelegt.

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