Banner
StartseiteRathaus & PolitikStadtverwaltungVerwaltungs- und RechtsamtStandesamt
 

Standesamt

Aufgabenbereiche des Standesamtes

  • Beurkundung von Sterbefällen und Geburten, sofern Personen in Germering verstorben sind bzw. geboren wurden
  • Ehefähigkeitszeugnisse
  • Kirchenaustritte
  • Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle im Ausland
  • Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Trauungen

    Eheschließung

    Wer heiraten will, kommt am Standesamt nicht vorbei. Denn erst durch den Standesbeamten beziehungsweise die Standesbeamtin wird die Ehe vor dem Gesetz gültig. Das Trauungszimmer befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses. Gerne können Sie es sich vorab anschauen. Nach der Eheschließung ist es nach Absprache mit dem Standesamt möglich, im Foyer mit einem Glas Sekt auf den schönen Anlass anzustoßen. Bei schönem Wetter steht Ihnen hierfür auch der kleine Rathauspark zur Verfügung. Der Rosenbogen im Rathauspark bietet sich für Fotos an. Wenden Sie sich einfach an die Kolleg*innen vom Standesamt.

    • Die Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem Trauungstermin möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
    • Die Unterlagen zur Eheschließung können vorab beim Standesamt abgegeben oder in den Briefkasten des Rathauses (links neben dem Haupteingang) eingeworfen werden. Für die anschließende Anmeldung der Eheschließung, bei der beide anwesend sein sollten, bitte unbedingt einen Termin vereinbaren!
    • Die Gebühren lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, z.B. wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie ein Stammbuch der Familie zur Aufbewahrung Ihrer Urkunden erwerben möchten. In der Regel müssen Sie mit einer Gebühr zwischen 70 und 200 Euro rechnen.

     

       

      Welche Unterlagen benötigen Sie?

      Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, volljährig und Deutsche sind, brauchen Sie folgende Unterlagen:

      • Neuer, beglaubigter Ausdruck oder neue, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) - erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
      • Wenn Sie nicht in Germering gemeldet sind: Eine "Meldebescheinigung", ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung  - erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wird die Eheschließung an einem Nebenwohnsitz angemeldet, so ist die Meldebescheinigung auch vom Nebenwohnsitz vorzulegen.
      • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
      • Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder mit Elternangabe.

        Wenn Sie bereits verheiratet waren oder schon eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, benötigen Sie zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten:

        • Neue Eheurkunde bzw. neue beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/neue Lebenspartnerschaftsurkunde. Diesen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe bekommen Sie beim Standesamt der Eheschließung. Die Lebenspartnerschaftsurkunde ist bei dem Standesamt erhältlich, in dessen Bezirk der beurkundende Notar seinen Amtssitz hat bzw. beim Standesamt der Begründung der Lebenspartnerschaft.
        • Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil oder Sterbeurkunde.
        • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen alle früheren Ehen sowie frühere eingetragene Lebenspartnerschaften und die Art der Auflösung angegeben werden. Wir bitten, vorhandene Dokumente darüber mitzubringen, z.B. Stammbuch, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Familienbuchabschriften, Scheidungs-/Aufhebungsurteile, Sterbeurkunden.

          In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) also

          • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
          • nicht im Bundesgebiet geboren sind,
          • adoptiert sind,
          • Ihre letzte Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben oder die Ehe/Lebenspartnerschaft dort aufgelöst wurde,

          sollten Sie bitte unbedingt vorher Kontakt mit uns aufnehmen (telefonisch oder auch gerne per E-Mail: standesamt@germering.bayern.de).
          Sie erhalten dann neben einer umfassenden Beratung auch eine ausführliche auf Ihre persönliche Situation abgestellte schriftliche Aufstellung für die Beschaffung der Unterlagen. Bei jeder persönlichen Auskunftserteilung ist eine Gebühr in Höhe von 25 Euro zu berechnen, die Ihnen jedoch bei einer Eheschließung beim Standesamt Germering verrechnet wird.

            Wenn Sie bereits eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet haben und diese in eine Ehe umwandeln wollen (nur möglich, wenn Ihre begründete Lebenspartnerschaft noch besteht und weder durch rechtskräftiges Aufhebungsurteil noch durch den Tod eines der Lebenspartner beziehungsweise eine der Lebenspartnerinnen aufgelöst ist):

            • Neuer beglaubigter Ausdruck/neu beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister (nicht älter als 6 Monate), erhältlich bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet oder nach Begründung durch einen Notar registriert wurde.
            • Neuer beglaubigter Ausdruck / neu beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
            • Wenn Sie nicht in Germering gemeldet sind: Eine Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit, der Wohnung und der Religion, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes.
            • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.

            VOILA_REP_ID=C1258049:0036AC6A