Banner
StartseiteRathaus & PolitikWillkommenStadtentwicklung#
 

S 4.2.2:

Auswirkung von Planungen und Maßnahmen auf ökologische Auswirkungen prüfen

Personelle Verstärkung der Verwaltung, Wiederbesetzung der Fachstelle Grün- und Landschaftsplanung

Zuständiges Amt: Stadtbauamt

Verfasser: Jürgen Thum

Für alle Planungen auf der Ebene der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) ist die Prüfung der ökologischen Auswirkungen und Einhaltung von Vorgaben, durch die sog. Umweltprüfung im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschrieben. Belange des Umweltschutzes und der Landschaftspflege sind hier zu prüfen, ob beispielsweise eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) entsprechend dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) notwendig ist oder von der Maßnahme die FFH-Richtlichen (Fauna-Flora-Habitat) betroffen sind. Ebenso ist zu prüfen, ob durch die Planung Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden.

Derzeit wird eine Freiflächengestaltungssatzung für die unbebauten Flächen von Baugrundstücken, von einem Fachplanungsbüro erarbeitet. Diese Satzung soll eine weitere Versiegelung verhindern und eine ökologische Aufwertung dieser Flächen bewirken.
Begleitend dazu wird ein Freiraumkonzept ausgearbeitet.

Bei Hochbaumaßnahmen der Stadt wird auf höchstmögliche Energieeinsparung und die Verwendung möglichst ökologisch verträglicher Materialien sowie Langlebigkeit und geringen Unterhaltsaufwand geachtet.
Für städtische Grünflächen und Straßenbegleitgrün wurde ein ökologisch ausgerichtetes Grünpflegekonzept erarbeitet.
Die Ausführung des Konzepts obliegt dem städtischen Bauhof.

Die personelle Verstärkung der Verwaltung für den Bereich Umwelt, Landschaftsplanung und -pflege ist erfolgt. Die Sachgebietsleitung des Amtes für Umweltangelegenheiten wurde ab Oktober 2022 mit Herrn Stang neu besetzt. Herr Wieser übernimmt die stellvertretende Leitung des Sachgebietes.

Seit 01. November 2020 wurde die Stabsstelle eines Klimaschutzmanagers mit Herrn Luginger besetzt. 

(Stand 12/2022)

VOILA_REP_ID=C1258049:0036AC6A