Die Verwaltung der Stadt Germering erinnert Sie als Grundstückseigentümer*in freundlich daran, dass Sie verpflichtet sind, die öffentlichen Straßen, Wege und Grünflächen vor Ihrem Anwesen zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen. Diese Flächen müssen Sie auch von Gras, Unkraut, Moos sowie sonstigen Pflanzen befreien, soweit dies aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst. Chemische Unkrautvernichtungsmittel dürfen hierbei nicht verwendet werden. Insbesondere nach einem Unwetter sind die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, wenn diese innerhalb Ihrer Reinigungsfläche liegen.
Informationen über Ihre Reinigungsfläche erhalten Sie aus der Anlage zu der städtischen Reinigungs- und Sicherungsverordnung, die hier eingesehen werden kann.
Gerade jetzt im Herbst bei Starkregenereignissen und Stürmen müssen die Gehwege und Abflussrinnen auch vermehrt von herabfallenden Ästen und Laub gereinigt werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger die Reinigungspflicht ernst zu nehmen und für begehbare und sichere Straßen, Wege und Plätze zu sorgen.
Für Ihre Mithilfe herzlichen Dank!
Ihre Stadtverwaltung Germering