Liebe Anwohnerinnen und liebe Anwohner,
die Vogelschutzzeit ist für dieses Jahr beendet, deshalb ist nun die beste Möglichkeit, bis zum 1. März des kommenden Jahres den Rückschnitt der Bepflanzungen im Garten in Angriff zu nehmen. Grenzt Ihr Grundstück an einen öffentlichen Gehweg, so muss der Rückschnitt entlang der Grundstücksgrenze erfolgen und eine Durchgangshöhe von 2,50 m über dem Gehweg herstellen, um allen Verkehrsteilnehmer*innen eine ungehinderte Benutzung des Gehweges zu ermöglichen.
Grenzt Ihr Grundstück an die Fahrbahn, so ist eine Durchfahrhöhe von 4,50 m herzustellen, um höhere Fahrzeuge, wie Bus, Feuerwehr, sowie Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge nicht zu behindern. Sollte Ihr Grundstück in einer Tempo 30-Zone liegen, so ist ein Lichtraum mit einer Höhe von 4,00 m erforderlich.
Während der Vogelschutzzeit vom 1. März bis 30. September sollte ein Rückschnitt nur in dringenden Fällen durchgeführt werden darüber hinaus ist es sinnvoll, den Rückschnitt vor dem beginnenden Blattaustrieb vorzunehmen. Bitte denken Sie bei Neupflanzungen daran, einen ausreichenden Abstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten, um ein Herauswachsen der Bepflanzung aus dem Grundstück zu vermeiden.
Gesetzliche Grundlage für den erforderlichen Rückschnitt ist Art. 29BayStrWG, zu dem Sie zum Schutz der Allgemeinheit gesetzlich verpflichtet sind und setzt auch das sog. Lichtraumprofil fest, das Ihnen die angefügte Skizze verdeutlichen soll.
Noch eine Bitte: Die Stadt Germering führt zwar zweimal jährlich die Straßenreinigung durch, trotzdem möchten wir Sie daran erinnern, ggf. den Wildwuchs am Gartenzaun, insbesondere entlang des Entwässerungsstreifens, sowie Laub oder abgebrochene Äste vom Gehweg zu entfernen.
Vielen Dank!
Ihre Stadtverwaltung Germering