Die Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Germering erinnert Sie freundlich daran, dass Sie in der kalten Jahreszeit den Verkehr auf Gehbahnen sichern müssen.
Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie Gehbahnen, die an Ihr Grundstück angrenzen oder die Ihr Grundstück mittelbar erschließen, auf eigenen Kosten in sicherem Zustand halten. Ist kein Gehweg vorhanden, ist vorgeschrieben, dass Sie einen eineinhalb Meter breiten Streifen für Fußgänger freihalten.
Bitte verzichten Sie im Interesse der Umwelt – soweit es geht - auf Streusalz. Die Stadt stellt Ihnen geeigneten Splitt zum Streuen in eigens dafür aufgestellten Kästen (orange bzw. grün) zur Verfügung. Gerne dürfen Sie sich kostenlos bedienen! Die Kästen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf vom städtischen Bauhof wieder aufgefüllt. Bitte teilen Sie dort auch telefonisch mit, wenn der Splitt in einem der Kästen ausgeht (Tel: 089/89 419 430). Vielen Dank!
Bitte befreien Sie Gehbahnen von Schnee und streuen Sie bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder Splitt. Bei besonderer Glättegefahr ist die Verwendung von Tau-Salz zulässig. An Werktagen sollen die Gehwege ab 7 Uhr und an Sonn- uns Feiertagen ab 9 Uhr gefahrlos zu begehen sein. Bis 20 Uhr müssen die Gehwege täglich schnee- und eisfrei gehalten werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger herzlich, die Räum- und Streupflicht ernst zu nehmen und weisen darauf hin, dass es eine Ordnungswidrigkeit darstellt, diese Pflichten nicht zu beachten.
Zudem bitten wir Sie in Ihrem eigenen Sinne, Ihre Fahrzeuge an der Straße so abzustellen, dass der Germeringer Winterdienst nicht beeinträchtigt wird, wenn er durch die Straßen fährt. Danke!
Und wenn es nicht schneit und glatt ist? Bitte denken Sie auch an Ihre Reinigungsverpflichtung. Entfernen Sie bitte Unkraut, das Laub Ihrer Bäume und sog. „Wildwuchs“ aus dem öffentlichen Straßenraum und dem Entwässerungstreifen entlang der Straße, damit der Ablauf des Niederschlagswassers besser funktioniert. Vielen Dank!