Liebe Bürgerinnen,
liebe Bürger,
aktuell sehen Sie vor dem Germeringer Rathaus die Beflaggung zum Tag der Arbeit am 01. Mai.
Der Tag der Arbeit am 1. Mai ist ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland und vielen anderen Ländern, der als Kampftag der Arbeiterbewegung 1890 entstand. Er geht auf den Kampf für den Achtstundentag und die Haymarket-Affäre in Chicago 1886 zurück. Seit 1933 ist er in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag, der traditionell für Maikundgebungen genutzt wird.
Wann und wie öffentliche Gebäude zu beflaggen sind, wird in einer Vielzahl von Verordnungen geregelt. Nur zu bestimmten Anlässen und zu bestimmten Tagen werden die Flaggenmasten mit Flaggen versehen. In Deutschland werden nur die obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn täglich beflaggt, ebenso die Dienstgebäude des Bundestages, der Zentrale der Deutschen Bundesbank und des Bundesverfassungsgerichts sowie die Kasernen der Bundeswehr.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtverwaltung