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Halteverbot während der Erntezeit

Ab 15.06.2025 werden wieder in folgenden Straßen in Germering Haltverbote für die diesjährige Ernte aufgestellt. Diese sind wegen der oft überbreiten und –langen (z. B. zwei Anhänger) Erntefahrzeuge erforderlich.

Hiervon sind folgende Straßen betroffen:

Dorfstraße                  Südseite          von Haus Nr. 5-11b / 19-23; bei Haus Nr. 25 zw. den Einfahrten

Dorfstraße                  Nordseite        zw. den Zufahrten bei Haus Nr. 8, bei Haus Nr. 16,  von Haus Nr. 20-24,  von Haus Nr. 34-38 und 58a-58d                                                    

Hoflacher Straße        beidseitig        ab Sandgrubenweg

Salzstraße                   Westseite        ab Allinger Straße bis Krautgartenweg

                                   Südseite          von Haus-Nr. 29 bis Bushaltestelle

                                   Nordseite        zwischen Haus-Nr. 30a – 32a

                                   Nordseite        zwischen Alter Kirchenstraße und Allinger Str.

Allinger Straße            Ostseite          ab Salzstraße bis Haus-Nr. 4a und Haus-Nr. 20 bis Einmündung Nebeler Straße

Brückenstraße            Südseite          Rückseite Salzstraße 33 bis Starnberger Weg

Burgweg                     Ostseite          ab Nebeler Straße

Aubinger Weg            Südseite          zw. Leipziger Straße und Abenteuerspielplatz

Ortsteil Nebel             Ostseite          Ortseingang bis Kapelle

Die Haltverbote gelten voraussichtlich bis 15.10.2025. Sollte die Ernte in diesem Jahr früher eingebracht werden können, so werden die Haltverbote natürlich auch früher entfernt.

Wir bitten Sie, die bestehenden und die zeitlich befristeten Haltverbote einzuhalten, damit keine weiteren Haltverbote für den oben genannten Zeitraum aufgestellt werden müssen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihre Stadtverwaltung

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