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Öffentliche Nachbarzustellung Marktstraße 11

Bekanntmachung

Öffentliche Zustellung an die Eigentümer der Grundstücke Fl. Nr.: 371/0, 369/1, 369/2, 368/2, 407/0, 409/4, 365/1, 365/0, 365/2, 365/3, 375/8, 375/7, 375/0 und 371/7 der Gemarkung Unterpfaffenhofen

Die Nachbarausfertigungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 6 der Bayer. Bauordnung (BayBO) der Bescheid der Stadt Germering, BV. Nr. 2026-0077 vom 7. Juli 2026 

für die Neugestaltung des Volksfestplatzes, Kleinarchitekturen Kiosk, Kraut & Rüben,Toiletten, Überdachung des Wertstoffhofes, in der Marktstraße 11, Fl. Nrn.: 367/0, 368/0, 499/4, 409/2, 404/0, 368/7 und 368/4 Gemarkung Unterpfaffenhofen, werden hiermit an die Eigentümer der o. g. Nachbargrundstücke gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Dem Antragsteller wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für o. g. Vorhaben erteilt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht München 
Postanschrift:  Postfach 200543, 80005 München 
Hausanschrift:  Bayerstraße 30, 80335 München

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Große Kreisstadt Germering) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 

 Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

  • Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBI S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechtes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. 
  • Die Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig. 
  • Kraft Bundesrecht ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. 

Zusatz:

Der Bescheid vom 07. Juli 2026 einschließlich der genehmigten Pläne, kann bei der Großen Kreisstadt Germering, Bauamt, IV. Stock, Zimmer 403, Rathausplatz 1, 82110 Germering nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 089-89419-410, Fr. Zweck) eingesehen werden.

Mit dem Tag des Anschlags der Bekanntmachung an der Amtstafel der Großen Kreisstadt Germering (am Rathaus Germering, Rathausplatz 1) gilt die Zustellung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d. h. ab diesem Zeitpunkt läuft die Klagefrist.

Germering, den 09.07.2026

 

Astrid Ernst

Leitung Bauordnung

 

Amtliche Vermerke:

Angeschlagen an der amtl. Anschlagtafeln, Rathaus, Rathausplatz 1 am: 09.07.2026   

Abgenommen am: ______________

(Anschlagsdauer: mindestens einen Monat)

_________________________________________

Unterschrift des/der Bediensteten

Nach Abnahme im Original zurück an Fr. Zweck (Bauamt) 

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