Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung
der 3. Änderung des Bebauungsplanes
"Gewerbegebiet Germering Norden"
(Fl.Nr. 259/7 Gemarkung Germering) -
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 i.V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
In seiner Sitzung am 22.07.2025 befürwortete der Stadtrat der Stadt Germering die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Germeringer Norden“ in der Fassung vom 28.07.2025.
Die Änderung umfasst die Erhöhung des Gebäudes durch ein Terrassengeschoss auf Fl.-Nr. 259/7 von 47 m auf 50 m.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird verzichtet.
Der Umgriff und die Lage im Stadtgebiet ist aus nebenstehendem Lageplan ersichtlich.
Der Stadtrat der Stadt Germering befürwortete in seiner o.g. Sitzung den Bebauungsplanentwurf und fasste den Billigungsbeschluss.
Der Bebauungsplan-Entwurf 3. Änderung „Gewerbegebiet Germeringer Norden“ samt Begründung hierzu in der Fassung vom 28.07.2025 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Montag, den 01.09.2025 bis einschließlich Montag, den 06.10.2025
über die nachstehende Downloadliste (sowie auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.bayern.de) einsehbar.
Zusätzlich liegt der Entwurf des Bebauungsplanes samt Begründung im Rathaus der Stadt Germering, Rathausplatz 1, im Eingangsbereich während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) innerhalb des oben genannten Veröffentlichungszeitraums öffentlich aus und kann eingesehen werden.
Für Auskünfte und Einzelerörterungen steht das Bauamt der Stadt Germering, Sachgebiet Bauleitplanung im 4. Stock des Rathauses, Zimmer 403/Zimmer 409, während der Dienststunden: Montag mit Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung.
Termine können telefonisch unter den Nummern: 089/89419-410 oder -413 vereinbart werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Auslegungs-/Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können;
- dass Stellungnahmen elektronisch (bauleitplanung@germering.bayern.de) übermittelt werden sollen; bei Bedarf ist eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich;
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können;
- dass leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zu den ausgelegten Unterlagen in Papierform während der Veröffentlichungsfrist im Erdgeschoss des Rathauses Germering, Rathausplatz 1 bestehen
und
- dass der Veröffentlichungszeitraum aufgrund der Sommerferienzeit verlängert wurde.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zu dieser öffentlichen Auslegung am Verfahren elektronisch beteiligt.
Germering, den 21.08.2025