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Rahmenplanung "Kreuzlinger Feld"

Rahmenplanung "Kreuzlinger Feld"

Aufgrund des Wohnungsbedarfs in der Stadt und der Region prüft auch Germering seit längerem, ob im Stadtgebiet Innenentwicklungsflächen vorhanden sind, die städtebaulich für eine künftige Wohnbaulandentwicklung geeignet sind.

Eine geeignete Fläche wäre der Bereich des sogenannten „Kreuzlinger Feldes“.

Diese Fläche ist in dem, seit 2006 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt (siehe nachstehende Dokumentation).

Die Fläche liegt derzeit planungsrechtlich im sog. Außenbereich im Sinne des § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Die Grundstücke werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt und befinden sich im Privateigentum verschiedener Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften.

Aufgrund der Größe des Areals (ca. 10 ha) und der Grundstückszuschnitte ist eine Gesamtüberplanung des „Kreuzlinger Feldes“ erforderlich.

Aus diesem Grund hat der Umwelt-, Planungs- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 23.01.2018 beschlossen, zunächst einen „städtebaulichen Rahmenplan“ aufzustellen.

Ein „städtebaulicher Rahmenplan“ ist ein informelles Planungsinstrument, um Entwicklungspotentiale auszuloten und Perspektiven für die zukünftige Nutzung in groben Zügen darzustellen. Der städtebauliche Rahmenplan, welcher auf der Ebene zwischen dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan steht, ist ein geeignetes Instrument, um die künftigen städtebaulichen Entwicklungsaufgaben einschätzen und in Folge sachlich und zeitlich strukturieren zu können.

Ein Rahmenplan trifft keine rechtsverbindlichen Festsetzungen zum künftigen Baurecht. Eine Baurechtsschaffung kann erst wirksam durch eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) erfolgen.

Die Aussagekraft eine Rahmenplanes kann jedoch so ausdifferenziert sein, dass er als Planungsgrundsatz für die weitere Planung gelten kann. Auf der Grundlage eines Rahmenplanes können weitere Planungsschritte eingeleitet werden.

Der Untersuchungsbereich des städtebaulichen Rahmenplanes „Kreuzlinger Feld“ umfasst neben den Grundstücken im Bereich „Kreuzlinger Feld“ weitere private sowie ein städtisches Grundstück westlich des Starnberger Weges.

Die Dokumentation zur Vorstellung des Rahmenplanes können Sie hier einsehen.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.09.2018 beschlossen, die nachfolgende Rahmenplanung den weiteren Planung zu Grunde zu legen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Planung am Kreuzlinger Feld.


Kreuzlinger Feld Rahmenplan 25.09.2018

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