Allgemeine Fragen und Antworten (FAQ) Bedarfsanmeldung und Priorisierung  
Habe ich einen Anspruch auf eine „Wunschkita“?

Sie haben durch die Priorisierung die Möglichkeit, Ihre Wünsche zu äußern. Es wird versucht, diese bei der Vergabe zu berücksichtigen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich bei der Bedarfsanmeldung für verschiedene Kitas aussprechen. Sollte in der von Ihnen priorisierten Kita kein Platz verfügbar sein, kann Ihnen ein vergleichbarer Platz in einer anderen Einrichtung angeboten werden. 
 
In wie vielen Betreuungseinrichtungen kann ich meinen Bedarf anmelden? 

Die Anmeldung in nur einer Kindertagesstätte ist möglich. Es können maximal vier Einrichtungen ausgewählt werden. Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Priorisierung nach Absenden der Bedarfsanmeldung nur über die Kommune unter Angabe von wichtigen Gründen möglich ist. 
 
Wann habe ich einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz? 

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat Ihr Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Nach der Bedarfsanmeldung bleibt der Kommune gemäß den gesetzlichen Vorgaben entsprechend Zeit, einen Platz zur Verfügung zu stellen. 


Ab welchem Alter kann ich den Platz-Bedarf für mein Kind anmelden?  

Sie können Ihren Bedarf schon unmittelbar nach der Geburt Ihres Kindes anmelden, sofern Ihr Kind im kommenden Betreuungsjahr eine Kindertagesstätte besuchen soll. Zum Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes in einer Betreuungseinrichtung muss das Kind das erste Lebensjahr vollendet haben. Bei einigen freien Trägern gelten teilweise andere Bestimmungen. Der Tag der Geburt des Kindes ist das frühestmögliche Anmeldedatum. Bitte beachten Sie, dass der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab der Vollendung des 1. Lebensjahres sowie der Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab der Vollendung des 3. Lebensjahres gilt. 


In welchem Zeitraum kann ich meinen Bedarf für eine Kinderbetreuung anmelden? 

Den Anmeldezeitraum können Sie unserer Homepage entnehmen.  
 
Für welchen Zeitpunkt kann ich meinen Bedarf für die Kinderbetreuung anmelden? 

Das Kita-Jahr startet stets zum September eines Jahres. Zum 01.09. werden auch die Plätze gemäß den Vergabekriterien vergeben. Spätere Aufnahme-Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. 


Woher weiß ich, was die richtige Betreuung für mein Kind ist? 
Sie können anhand der Beschreibungen die Betreuungsform (Krippe, Kita, Kindergarten, Häuser für Kinder, Hort oder Tagespflege) optimal aussuchen. Neben den Öffnungszeiten, Wohnortnähe und Konzept ist die richtige Einrichtung immer die, in der Ihr Kind und Sie sich vom ersten Eindruck wohlfühlen. Nutzen Sie daher den Tag der offenen Tür und die Homepage der Einrichtungen. 


Kann ich meine Daten nach Abschicken der Bedarfsanmeldung verändern? 

Möchten Sie Ihre Bedarfsanmeldung zum neuen Kita-Jahr zurücknehmen oder sind Sie in eine andere Stadt umgezogen, wenden Sie sich bitte an die Stadt Germering, Amt V, Planegger Str. 9, Zi. 104 (Tel.: 089 – 89419-216, E-Mail: kinderbetreuung@germering.de). Änderungen bzgl. der personenbezogenen Daten sind gemäß BayKiBiG Art. 26a unmittelbar mitzuteilen. 
 
Kann meine Bedarfsanmeldung verloren gehen? 

Durch Zentralisierung und sichere Datenhaltung kann kein Datensatz verloren gehen. 
 
Ist die Bedarfsanmeldung gleichzeitig eine Reservierung des Platzes? 

Nein. Die Bedarfsanmeldung ist keine Reservierung des Platzes. Daher ist es auch notwendig, mehrere Einrichtungen zu priorisieren. Ihre Wünsche werden bei der Platzvergabe soweit wie möglich berücksichtigt. 
 
Ich möchte gerne die Kita wechseln. Muss ich mich nochmalig über das Portal anmelden? 

Sollten Sie die Betreuungseinrichtung zum neuen Kita-Jahr wechseln wollen, ist eine erneute Bedarfsanmeldung erforderlich. 
 
Wie melde ich ein Geschwisterkind an? 

Jedes Geschwisterkind ist separat anzumelden. 
 
Mein Kind benötigt möglicherweise eine besondere inklusive Förderung in Form eines Integrationsplatzes. Wer ist hier mein Ansprechpartner?

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Inklusionseinrichtung. 
 
Ich wohne nicht in Germering. Kann ich trotzdem den Bedarf anmelden? 

Sollte sich Ihr Hauptwohnsitz noch nicht in Germering befinden, können Sie den Bedarf anmelden, sofern Sie bis zum Start des Kita-Jahres dort gemeldet sind. Wenn sich Ihr Arbeitsplatz in Germering befindet, können Sie in Germering anmelden. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Germering besteht dann jedoch nicht.  

 

 

 https://www.germering.de/germering/site.nsf/id/li_anmeldung_kita2021.html

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