Kinderschutz-, Kindeswohlgefährdung, Umsetzung des Schutzauftrages nach §8a SGB VIII.

 

Die Themen „Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung“ sind im
§ 8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) angesprochen. Daraus leitet sich auch für die Kindertagesstätte ein Schutzauftrag ab, für den Fall der Gefährdung des Kindeswohls, also auch in Fällen von körperlichen oder seelischen Misshandlungen, Missbrauch, Vernachlässigung oder anderen Gefährdungen.

 

In Verdachtsfällen wird zeitnah mit den Eltern, dem pädagogischen Personal, der Leitung und dem Träger das Gespräch gesucht. Ebenso haben Eltern die Möglichkeit, mit den pädagogischen Fachkräften ins Gespräch zu gehen und erhalten bei Bedarf Hinweise, auf weitergehende Hilfsangebote. Um den Kinderschutz von Seiten der Einrichtung zu sichern, sind wir verpflichtet, bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern, ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen.

 

 

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