Vorgehensweisen im Krankheitsfall
Hier ist es wichtig, auf die vorgeschriebenen Regelungen im Krankheitsfall zu achten, um größere Ansteckungen in der Einrichtung zu vermeiden.
Bei hochansteckenden Krankheiten muss sofort die Einrichtung informeirt werden.
Wir sind verpflichtet alle gelisteten Krankheiten, soiwe Mafen-DArm und Influenza an das Gesundheitsamt zu melden.
Bitte beachten Sie die vom Staatministerium entwickelten Richtlinien und Formulare ( stehen zum Download bereit)