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Öffentliche Nachbarzustellung Salzstraße 32a

                           Hinweis zur Bekanntmachung

Öffentliche Zustellung an die Eigentümer der Grundstücke Fl. Nrn.: 37/0, 47/0, 47/8, 47/13, 49/0 und 49/1 der Gemarkung Unterpfaffenhofen

Die Nachbarausfertigungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 6 der Bayer. Bauordnung (BayBO) des Bescheids der Stadt Germering, BV. Nr. 2024-0174, vom 24. April 2025 für eine Nutzungsänderung der Betriebszeiten nach Art. 45 BayBO, in der Salzstr. 32a, Fl. Nr.:45/0, Gemarkung Unterpfaffenhofen, werden hiermit an die Eigentümer der o. g. Nachbargrundstücke gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Dem Antragsteller wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für o. g. Vorhaben erteilt.

Zusatz

Der Bescheid vom 24. April 2025 einschließlich der genehmigten Pläne, kann bei der Großen Kreisstadt Germering, Bauamt, IV. Stock, Zimmer 403, Rathausplatz 1, 82110 Germering nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 089-89419-410, Fr. Zweck) eingesehen werden.

Mit dem Tag des Anschlags der Bekanntmachung an der Amtstafel der Großen Kreisstadt Germering (am Rathaus Germering, Rathausplatz 1) gilt die Zustellung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d. h. ab diesem Zeitpunkt läuft die Klagefrist. Der Anschlag erfolge am 29. April 2025.

Germering, den 24. April 2025

Astrid Ernst

Leitung Bauordnung

 

 

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