Haltverbote wegen diesjähriger Ernte
Ab 15.06.2026 werden wieder in folgenden Straßen in Germering Haltverbote für die diesjährige Ernte aufgestellt. Diese sind wegen der oft überbreiten und –langen (z. B. zwei Anhänger) Erntefahrzeuge erforderlich.
Hiervon sind folgende Straßen betroffen:
- Dorfstraße (Südseite) von Haus Nr. 5-11b / 19-23 / bei Haus Nr. 25, zwischen den Einfahrten
- Dorfstraße (Nordseite) zwischen den Zufahrten bei Haus Nr. 8, 16, 20-24, 35-38 und 58a-58d
- Hoflacher Straße (beidseitig) ab Sandgrubenweg
- Salzstraße Westseite ab Allinger Straße bis Krautgartenweg/ Südseite von Haus-Nr. 29 bis Bushaltestelle/ Nordseite zwischen Haus-Nr. 30a – 32a/ Nordseite zwischen Alter Kirchenstraße und Allinger Str.
- Allinger Straße (Ostseite) ab Salzstraße bis Haus-Nr. 4a und Haus-Nr. 20 bis Einmündung Nebeler Straße
- Brückenstraße (Südseite) Rückseite Salzstraße 33 bis Starnberger Weg
- Burgweg (Ostseite) ab Nebeler Straße
- Aubinger Weg (Südseite) zwischen Leipziger Straße und Abenteuerspielplatz
- Ortsteil Nebel (Ostseite) Ortseingang bis Kapelle
Die Haltverbote gelten voraussichtlich bis 15.10.2026. Sollte die Ernte in diesem Jahr früher eingebracht werden können, so werden die Haltverbote natürlich auch früher entfernt.
Wir bitten Sie die bestehenden und die zeitlich befristeten Haltverbote einzuhalten, damit keine weiteren Haltverbote für den oben genannten Zeitraum aufgestellt werden müssen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihre Stadtverwaltung