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Aktuelle Baustellen und Verkehrsstörungen

Vollsperrung im Übergangsbereich der Maistraße/Südendstraße
Das Sachgebiet Tiefbau führt voraussichtlich von Montag, den 24.08.2026, bis Mittwoch, den 26.08.2026, im Bereich der Südendstraße 83-89 Schachtinstandsetzungsarbeiten durch. Wegen der Instandsetzung der Schachtanlage ist die Zufahrt nur bis zum Baustellenbereich möglich. Es besteht keine Durchfahrts- und Wendemöglichkeit. Die Zufahrt zu den Anliegergrundstücken und Tiefgaragen sowie die Nutzung der betroffenen Anliegerparkplätze im unmittelbaren Baustellenbereich sind nur eingeschränkt und in Absprache mit der örtlichen Bauleitung möglich.
Fußgänger werden gebeten, im Bereich der Anliegergrundstücke 75–89 so weit wie möglich den südlichen Gehweg zu benutzen.

Das Bauamt bittet, sich bei unaufschiebbaren Terminen vorab über die Befahrbarkeit des Straßenabschnitts bei der örtlichen Bauleitung zu informieren und gegebenenfalls den Termin zu verlegen. Um einen reibungslosen Ablauf der Bauarbeiten zu gewährleisten, bittet das Bauamt alle Verkehrsteilnehmer um die Beachtung der geänderten Verkehrsführung. 
Für den in dieser Zeit entstehenden Baulärm und die Behinderungen bitten wir um Entschuldigung und Ihr Verständnis. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Stender 089-89419-427 oder  Frau Tichy Durchwahl -421 oder an Tiefbau@germering.bayern.de.

Geplante Halteverbote in der Narzissenstraße
Betroffen ist die Südseite des Abschnitts zwischen Tulpenstraße und Krokusstraße. Ziel der Beschilderung ist die Verdeutlichung des gesetzlichen Halteverbots. Diese Maßnahme ist zwingend notwendig, da parkende Fahrzeuge die gesetzliche Restbreite von 3,05 m beeinträchtigen und Durchfahrtsprobleme für die Feuerwehr und Rettungsdienste verursachen.
Zur Gewährleistung der Sicherheit aller Anwohnerinnen und Anwohner wird daher die Beschilderung des Halteverbots zur Sicherstellung der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge angeordnet. Die entsprechenden Verkehrszeichen werden in den nächsten Wochen von Mitarbeitenden des städtischen Bauhofs im genannten Streckenabschnitt angebracht.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Straßenverkehrsamt unter strassenverkehrsamt@germering.bayern.de.
 

Verlegung Bushaltestelle Hörwegstraße
Verlegung der Bushaltestelle in der Hörwegstraße vor der Kirchenschule Im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der Kirchenschule und dem Haus für Kinder wird die Bushaltestelle für die Linien 852 und 858 in der Hörwegstraße vor der Kirchenschule (Fahrtrichtung Untere Bahnhofsstraße) ab dem 23.09.2024 Richtung Friedhof (gegenüber der Hörwegstraße 9) verlegt. Die Verlegung der Bushaltestelle wird bis ca. Dezember 2026 andauern. Die Große Kreisstadt Germering bittet um Verständnis für ggf. entstehende Einschränkungen und Behinderungen.

Haltverbote wegen diesjähriger Ernte 

Ab 15.06.2026 werden wieder in folgenden Straßen in Germering Haltverbote für die diesjährige Ernte aufgestellt. Diese sind wegen der oft überbreiten und –langen (z. B. zwei Anhänger) Erntefahrzeuge erforderlich.  

Hiervon sind folgende Straßen betroffen: 

  • Dorfstraße (Südseite) von Haus Nr. 5-11b / 19-23 / bei Haus Nr. 25, zwischen den Einfahrten
  • Dorfstraße  (Nordseite) zwischen den Zufahrten bei Haus Nr. 8, 16, 20-24, 35-38 und 58a-58d    
  • Hoflacher Straße (beidseitig) ab Sandgrubenweg
  • Salzstraße Westseite ab Allinger Straße bis Krautgartenweg/ Südseite von Haus-Nr. 29 bis Bushaltestelle/ Nordseite zwischen Haus-Nr. 30a – 32a/               Nordseite zwischen Alter Kirchenstraße und Allinger Str.
  • Allinger Straße (Ostseite) ab Salzstraße bis Haus-Nr. 4a und Haus-Nr. 20 bis Einmündung Nebeler Straße
  • Brückenstraße (Südseite) Rückseite Salzstraße 33 bis Starnberger Weg
  • Burgweg (Ostseite) ab Nebeler Straße
  • Aubinger Weg (Südseite) zwischen Leipziger Straße und Abenteuerspielplatz
  • Ortsteil Nebel (Ostseite) Ortseingang bis Kapelle

Die Haltverbote gelten voraussichtlich bis 15.10.2026. Sollte die Ernte in diesem Jahr früher eingebracht werden können, so werden die Haltverbote natürlich auch früher entfernt. 

Wir bitten Sie die bestehenden und die zeitlich befristeten Haltverbote einzuhalten, damit keine weiteren Haltverbote für den oben genannten Zeitraum aufgestellt werden müssen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihre Stadtverwaltung 
 

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