Banner
StartseiteAktuellesAktuelle Informationen zur Europawahl am 9.6.2024
 

Aktuelle Informationen zur Europawahl am 9.6.2024

Zustellung Wahlbenachrichtigungen, Beantragung und Ausstellung Briefwahlunterlagen etc.:


Die Stimmzettel werden der Stadt Germering im Laufe des 3.5. geliefert, ab Montag, 06.05.2024, können dann Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. 

Einen Musterstimmzettel finden Sie hier (bitte anklicken) bzw. unten auf dieser Seite.

Die Wahlbenachrichtungen zur Europawahl sollten ab ca. 8.5.2024 zugestellt werden. Bei der Europawahl 2024 sind erstmals Personen ab 16 Jahre wahlberechtigt!

Ihr Wahllokal entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bitte beachten Sie, dass sich Ihr Wahllokal im Vergleich zur Landtagswahl 2023 geändert haben kann.
Barrierefrei sind folgende Wahllokale: Stadthalle Germering, Aula des Carl-Spitzweg-Gymnasiums, Aula des Max-Born-Gymnasium

Mit einem Wahlschein (Beantragung s. u.) können Sie jedes beliebige Wahllokal in Germering bzw. im Wahlkreis Fürstenfeldbruck aufsuchen.

 

Beantragung von Briefwahlunterlagen - Abgabe und Versendung von Wahlbriefe - Postlaufzeiten; Hinweise:

Nutzen Sie gerne die Briefwahl. 
Die Briefwahlunterlagen können wie folgt zu beantragt werden:

  • Digital

einfach und bequem mit dem QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung (diese werden ab ca. 8.5. zugestellt) oder  
unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/germering (= über unser Bürgerserviceportal, bitte anklicken. Dies ist bereits vor der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ab dem 6.5.2024 möglich..

  • Schriftlich
    mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antragsformular
    per Post (bitte ausreichend frankieren) oder durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses

 

Aufgrund der Postlaufzeiten sollten Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig, bis spätenstens 28. Mai (Eingang des Antrags bei der Stadt Germering) beantragt werden, damit Ihnen die Unterlagen vor der Wahl zugehen.
Bitte beachten: Die online-Beantragung über unser Bürgerserviceportal steht Ihnen nur bis 28.05. zur Verfügung. Ab 29.05. können Sie Briefwahlunterlagen nur noch persönlich im Rathaus beantragen, damit wir Ihnen die Briefwahlunterlagen direkt mitgeben können. Sollten Sie nach den 28.05. noch Briefwahlunterlagen beantragen, setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung (Wahlamt: 089/89419-311 bis 315) oder beantragen Sie diese persönlich vor Ort im Einwohnermeldeamt/Wahlamt.

Auf die Postlaufzeiten der Briefwahlunterlagen haben wir keinen Einfluss. Sollten die Briefwahlunterlagen per Post nicht rechtzeitig zustellt werden oder auf dem Postweg verloren gehen, wenden Sie sich umgehend an das Wahlamt, da Sie sonst nicht wählen können (auch nicht in Ihrem Wahllokal!). Bis spätestens Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, können Sie persönlich einen Ersatz-Wahlschein im Wahlamt beantragen. Das Wahlamt hat hierfür zusätzlich am Samstag, den 8. Juni, von 9 - 12 Uhr, geöffnet.

Wir weisen darauf hin, dass die Wähler für die rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der Stadt Germering, (Adresse: Rathausplatz 1, 82110 Germering) selbst verantwortlich ist.

Die Deutsche Post weist darauf hin, dass Wahlbriefe spätestens 4 Tage vor dem Wahltermin in einem Briefkasten abgegeben werden sollten bzw. in einer Filiale der Deutschen Post abgegeben werden sollten, damit diese noch rechtzeitig bei der Stadt per Post eingehen.

Der Briefkasten des Rathauses Germering, Rathausplatz 1 wird am Wahlsonntag, 09.06.2024, um 18 Uhr, nochmal geleert.

Bekanntmachungen zur Europawahl:

Beachten Sie auch die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl 2024. Diese ist hier (bitte anklicken) abrufbar bzw. auch unten auf dieser Seite.

 

Das Wahlamt / Einwohnermeldeamt ist bei Rückfragen unten den Rufnummern 089/89419 - Durchwahl 311 bis 315 zu erreichen.

 

Allgemeine Informationen zur Europawahl, zum Wahlsystem und zur Bedeutung der Wahl:

 

 

Wahlhelfer*innen gesucht:

Auch für diese Wahl werden wieder Wahlhelfer*innen benötigt. Wir hoffen auf zahlreiche Unterstützung seitens unserer Bürger*innen. Wahlhelfer*in kann jede Person werden, die bei dieser Wahl wahlberechtigt ist. Bei der Europawahl 2024 sind erstmals Personen ab 16 Jahre wahlberechtigt. Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung von 50.- Euro. Im Vorfeld der Wahl finden Schulungen für die Wahlhelfer*innen statt, Vorkenntnisse sind daher nicht erforderlich.

Ein Bewerbungsformular als Wahlhelfer*in ist unten auf dieser Seite abrufbar. Sie können sich aber auch formlos bewerben.

Für Rückfragen zum Amt eines Wahlhelfers wenden Sie sich bitte an Herrn Jochen Franz oder Frau Großmann (Tel.: 089/89419-316 bzw. -322) vom Verwaltungs- und Rechtsamt.


 

WAHLWERBUNG:
 
Die Vorgaben für die Parteien und Wählergruppen zur Plakatierungen bei der o. g. Wahl finden Sie hier (bitte anklicken) oder unter als pfd.-Datei.

VOILA_REP_ID=C1258049:0036AC6A