Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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| 1. |
Zustandekommen des Vertrages |
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Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die VHS zustande.
Die Anmeldung kann erfolgen :
Schriftlich: Bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn zu allen Kursen, Seminaren und Führungen mit
Abbuchungsermächtigung.
per Fax: mit Abbuchungsermächtigung
per e-mail: mit Abbuchungsermächtigung
persönlich: Zu den Sonderöffnungszeiten der Einschreibewoche und während der Geschäftszeiten im VHS-Büro,
bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn. Bei persönlicher Anmeldung kann die Kursgebühr auch bar, per Scheck
oder Electronic-Cash bezahlt werden.
Die Anmeldungen werden von der VHS in zeitlicher Reihenfolge angenommen.
Eine Bestätigung der Anmeldung seitens der VHS erfolgt nicht.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich bei Vorträgen mit Abendkasse(Montagsforum und Donnerstagsvorträge
in der Stadthalle). Sie erkennen diese Veranstaltungen daran, daß sie eine V-Nummer haben.
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| 2. |
Bezahlung |
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Die Abbuchung erfolgt nach Anmeldung, spätestens bis 1 Woche nach Kursbeginn.
Bei Kursen mit Gebührenstaffelung wird die Gebühr in der 2. Stunde festgelegt und nicht
mehr geändert. Stellen Sie bitte die Bezahlung sicher, indem Sie die Abbuchungsermächtigung -
vollständig und deutlich lesbar ausfüllen - Kontonummer, Bankleitzahl und Kontoinhaber/in angeben -
pro Person und Kurs einen Anmeldeschein ausfüllen.
Bei Rücklastschriften wird neben der Kursgebühr, der Rücklastschriftsgebühr der Bank auch eine
Verwaltungsgebühr von Euro 5 erhoben!
Mit Eingang der Anmeldung bei der VHS sind Sie verbindlich angemeldet und zur Zahlung der
Teilnahmegebühr und der anfallenden Materialkosten verpflichtet. Eine Bestätigung der VHS
erfolgt nicht.
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| 3. |
Gebührenermäßigung |
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Bei berufsfördernden Kursen ab Euro 26,- erhalten Germeringer Schüler/innen, Student(innen)en,
Wehr-/Zivildienstleistende und Schwerbeschädigte (50%MdE) 15%, Germeringer Arbeitslose mit
Leistungsbezug und Sozialhilfeempfänger/innen 40 % Ermäßigung, Mitglieder für alle Kurse
ab Euro 26,- ca. 10%.
Nachträglich kann keine Ermäßigung gewährt werden.
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| 4. |
Rücktritt |
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Seitens der VHS:
a) Die VHS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
oder wenn die von der VHS verpflichtete Kursleitung, aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre
der VHS liegen, ausfällt (z.B.Krankheit).
Seitens der Teilnehmer/innen:
b) Die Teilnehmer/innen können durch schriftliche Erklärung an die VHS bis 8 Werktage vor
Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Es wird eine Stornogebühr von Euro 5,- einbehalten.
Bei Rücktritt 7-1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Gebühr fällig, ab
Veranstaltungsbeginn ist kein Rücktritt möglich, es sei denn der/die Teilnehmer/in stellt
eine Ersatzperson. Andernfalls werden die gesamten Kursgebühren auch dann fällig, wenn Sie die
Veranstaltung nicht besuchen.
c) Bei Veranstaltungen, die an weniger als 7 Terminen stattfinden, sowie bei Kursen und
Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl ist kein Rücktritt möglich.
d) Für Veranstaltungen, die in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen stattfinden, gelten
deren AGB.
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| 5. |
Vorbehalt |
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Zur Durchführung von Kursen ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Bei weniger
Teilnehmer/innen behält sich die VHS das Recht vor, den Kurs abzusagen, die Kursdauer zu kürzen
oder die Gebühr anzuheben.
Bei Ausfall technischer Geräte (PC, Video, Schreibmaschine, Kochherd, etc.) leistet
die VHS im Rahmen der branchenüblichen Reparaturzeiten Ersatz. Ein weitergehender Anspruch der
Teilnehmerinnen/des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
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| 6. |
Haftung |
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Die VHS übernimmt in keiner Weise eine Haftung gegenüber den Besucher/innen ihrer
Veranstaltungen, auch nicht bei Verlusten und Diebstahl. Haftung seitens der VHS ist auf grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Die Hausordnung der gastweise benützten Schule ist für die Kursteilnehmer/innen und
Mitarbeiter/innen der VHS verbindlich.
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| 7. |
Prüfungen, Bescheinigungen |
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Der Vertrag enthält keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung.
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden
besucht wurden.
Für Zertifikate wird mit Angabe des Kursinhalts eine Gebühr von Euro 3,- erhoben.
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| 8. |
Urheberschutz |
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Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet.Evtl.
ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der VHS nicht vervielfältigt werden.
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| 9. |
Leistungsumfang, Schriftform |
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Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule ergibt sich aus der Kursbeschreibung des
halbjährlich erscheinenden Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich.
Kursleiter/innen sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen
nicht berechtigt. Änderungen bedürfen der Schriftform.
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