Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 1. Zustandekommen des Vertrages


Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die VHS zustande.

Die Anmeldung kann erfolgen :
Schriftlich: Bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn zu allen Kursen, Seminaren und Führungen mit Abbuchungsermächtigung.
per Fax: mit Abbuchungsermächtigung
per e-mail: mit Abbuchungsermächtigung
persönlich: Zu den Sonderöffnungszeiten der Einschreibewoche und während der Geschäftszeiten im VHS-Büro, bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn. Bei persönlicher Anmeldung kann die Kursgebühr auch bar, per Scheck oder Electronic-Cash bezahlt werden. Die Anmeldungen werden von der VHS in zeitlicher Reihenfolge angenommen.

Eine Bestätigung der Anmeldung seitens der VHS erfolgt nicht.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich bei Vorträgen mit Abendkasse(Montagsforum und Donnerstagsvorträge in der Stadthalle). Sie erkennen diese Veranstaltungen daran, daß sie eine V-Nummer haben.

 2. Bezahlung
 


Die Abbuchung erfolgt nach Anmeldung, spätestens bis 1 Woche nach Kursbeginn.
Bei Kursen mit Gebührenstaffelung wird die Gebühr in der 2. Stunde festgelegt und nicht mehr geändert. Stellen Sie bitte die Bezahlung sicher, indem Sie die Abbuchungsermächtigung - vollständig und deutlich lesbar ausfüllen - Kontonummer, Bankleitzahl und Kontoinhaber/in angeben - pro Person und Kurs einen Anmeldeschein ausfüllen.
Bei Rücklastschriften wird neben der Kursgebühr, der Rücklastschriftsgebühr der Bank auch eine Verwaltungsgebühr von Euro 5 erhoben!
Mit Eingang der Anmeldung bei der VHS sind Sie verbindlich angemeldet und zur Zahlung der Teilnahmegebühr und der anfallenden Materialkosten verpflichtet. Eine Bestätigung der VHS erfolgt nicht.

 3. Gebührenermäßigung
 


Bei berufsfördernden Kursen ab Euro 26,- erhalten Germeringer Schüler/innen, Student(innen)en, Wehr-/Zivildienstleistende und Schwerbeschädigte (50%MdE) 15%, Germeringer Arbeitslose mit Leistungsbezug und Sozialhilfeempfänger/innen 40 % Ermäßigung, Mitglieder für alle Kurse ab Euro 26,- ca. 10%.
Nachträglich kann keine Ermäßigung gewährt werden.

 4. Rücktritt
 


Seitens der VHS:
a) Die VHS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn die von der VHS verpflichtete Kursleitung, aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der VHS liegen, ausfällt (z.B.Krankheit).
Seitens der Teilnehmer/innen:
b) Die Teilnehmer/innen können durch schriftliche Erklärung an die VHS bis 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Es wird eine Stornogebühr von Euro 5,- einbehalten.
Bei Rücktritt 7-1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Gebühr fällig, ab Veranstaltungsbeginn ist kein Rücktritt möglich, es sei denn der/die Teilnehmer/in stellt eine Ersatzperson. Andernfalls werden die gesamten Kursgebühren auch dann fällig, wenn Sie die Veranstaltung nicht besuchen.
c) Bei Veranstaltungen, die an weniger als 7 Terminen stattfinden, sowie bei Kursen und Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl ist kein Rücktritt möglich.
d) Für Veranstaltungen, die in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen stattfinden, gelten deren AGB.

 5. Vorbehalt
 


Zur Durchführung von Kursen ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Bei weniger Teilnehmer/innen behält sich die VHS das Recht vor, den Kurs abzusagen, die Kursdauer zu kürzen oder die Gebühr anzuheben.

Bei Ausfall technischer Geräte (PC, Video, Schreibmaschine, Kochherd, etc.) leistet die VHS im Rahmen der branchenüblichen Reparaturzeiten Ersatz. Ein weitergehender Anspruch der Teilnehmerinnen/des Teilnehmers ist ausgeschlossen.

 6. Haftung
 


Die VHS übernimmt in keiner Weise eine Haftung gegenüber den Besucher/innen ihrer Veranstaltungen, auch nicht bei Verlusten und Diebstahl. Haftung seitens der VHS ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Die Hausordnung der gastweise benützten Schule ist für die Kursteilnehmer/innen und Mitarbeiter/innen der VHS verbindlich.

 7. Prüfungen, Bescheinigungen
 


Der Vertrag enthält keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden.
Für Zertifikate wird mit Angabe des Kursinhalts eine Gebühr von Euro 3,- erhoben.

 8. Urheberschutz
 


Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet.Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der VHS nicht vervielfältigt werden.

 9. Leistungsumfang, Schriftform
 


Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erscheinenden Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich. Kursleiter/innen sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen bedürfen der Schriftform.