Standesamt

Herzlich Willkommen im Standesamt der Stadt Germering
Das Trauungszimmer der Stadt Germering befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses.
Im Foyer ist - nach Absprache mit dem Standesamt - im Anschluss an Ihre Eheschließung ein Sektempfang möglich. Bei schönem Wetter steht Ihnen hierfür auch der kleine Rathauspark zur Verfügung. Der Rosenbogen im Rathauspark bietet sich für Fotos an.
Gerne können Sie das Trauungszimmer vor Ort in Augenschein nehmen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die Kolleginnen vom Standesamt.
Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft
Welche Unterlagen benötigen Sie?
-Bitte beachten Sie die Infoblätter am Ende der Seite-
- Neue, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisen (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
- Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wird die Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft an einem Nebenwohnsitz angemeldet, so ist die Aufenthaltsbescheinigung auch vom Nebenwohnsitz vorzulegen (bei Wohnsitz in Germering wird das Dokument direkt im Standesamt ausgestellt). Eine „Anmeldebestätigung“ genügt nicht.
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder mit Elternangabe
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder schon eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, benötigen Sie zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten:
- Neue Eheurkunde bzw. neue beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister / Neue Lebenspartnerschaftsurkunde. Dieser urkundliche Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe ist beim Standesamt der Eheschließung erhältlich. Die Lebenspartnerschaftsurkunde ist bei dem Standesamt erhältlich, in dessen Bezirk der beurkundende Notar seinen Amtssitz hat bzw. beim Standesamt der Begründung der Lebenspartnerschaft.
- Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil / eine Sterbeurkunde
- Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen alle früheren Ehen sowie frühere eingetragene Lebenspartnerschaften und die Art der Auflösung angegeben werden. Wir bitten, vorhandene Dokumente darüber mitzubringen, z.B. Stammbuch, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Familienbuchabschriften, Scheidungs-/Aufhebungsurteile, Sterbeurkunden.
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) also
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- nicht im Bundesgebiet geboren sind,
- adoptiert sind,
- Ihre letzte Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben oder die Ehe/Lebenspartnerschaft dort aufgelöst wurde,
sollten Sie bitte unbedingt persönlich bei uns vorsprechen.
Hinweis zu den Gebühren: Die Gebühren lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, z.B. wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie ein Stammbuch der Familie zur Aufbewahrung Ihrer Urkunden erwerben möchten. In der Regel müssen Sie mit einer Gebühr zwischen 60.- und 200.- € rechnen.
Bitte beachten Sie auch:
Die Abgabe der Unterlagen beim Standesamt kann vorab durch einen der Verlobten erfolgen. Für die anschließende Anmeldung der Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft, bei der beide anwesend sein sollten, bitte unbedingt einen Termin vereinbaren!
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Weitere Aufgabenbereiche des Standesamtes:
- Beurkundung von Sterbefällen und Geburten, sofern Personen in Germering
verstorben sind bzw. geboren wurden. - Ehefähigkeitszeugnisse
- Kirchenaustritte (vgl. dazu die Hinweise im Downloadbereich auf dieser Seite)
- Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle im Ausland
- Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
- Vaterschaftsanerkennungen