Gewerbeamt

Zuständigkeiten des Gewerbeamtes:
- Aufstellung von Spielgeräten nach der SpielV (Genehmigung)
- Gewerbeauskünfte (diese Auskünfte sind kostenpflichtig;
die Gebühr beträgt 12,50 Euro; zudem ist ein berechtigtes Interesse des Auskunftersuchenden glaubhaft zu machen)
Gewerbeauskünfte - ONLINE
- Bodennutzungshaupterhebungen
- Ausstellung von Fischereischeinen
- Erteilung von Gaststättenerlaubnissen / Gaststättenkonzessionen
- Gewerbeabmeldungen
Gewerbeabmeldungen - ONLINE - Gewerbeanmeldungen
Gewerbeanmeldungen - ONLINE - Gewerbeummeldungen
Gewerbeummeldungen - ONLINE
- Genehmigung von Lotterien und Ausspielungen (Tombola)
- Ausnahmegenehmigungen nach dem Feiertagsgesetz
- Vorübergehende Gestattungen nach dem Gaststättengesetz
Antragsformular - Veranstaltungsanzeigen und - genehmigungen nach Art. 19 LStVG
Anzeige: Öffentliche Veranstaltung - Veranstaltungsanzeige nach Art. 19 LStVG mit Antrag Gestattung nach GastG für Veranstaltungen mit über 100 Personen
Anzeige und Gestattungsantrag für öffentliche Veranstaltung mit über 100 Personen
Hinweis:
Die wichtigsten Anträge sind auf diese Seite (unten) zum Herunterladen / als Download abrufbar
Hilfreiche Anwendungen / Informationen:
Link zur IHK für München und Oberbayern - Partner der Unternehmen
http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/
Beachtung der Vereinbarung gegen Alkoholmissbrauch auf Festveranstaltungen im Landkreis Fürstenfelbruck
Am 21.03.2012 haben alle (Ober-) Bürgermeister und Bürgermeisterinnen des Landkreises Fürstenfeldbruck die Vereinbarung gegen Alkoholmissbrauch auf Festveranstaltungen unterschrieben. Im Fokus der Vereinbarung steht die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes.
Miteinander Feiern und Spaß haben soll aber nach wie vor im Vordergrund von Veranstaltungen stehen.
„Es geht nicht darum, Partys und Veranstaltungen, die Jugendlichen Spaß machen, zu verbieten,“ betonte Landrat Thomas Karmasin. „Es geht darum, den jungen Menschen beizubringen, wo Risiken und Gefahren des Alkoholkonsums liegen und wie man damit umgehen soll.“
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck entnehmen:
http://www.lra-ffb.de/akt/presse2012/press075.shtml
Diese Vereinbarung wird von der Stadt Germering bei Genehmigungen von Festveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen nach Art. 19 LStVG beachtet. Die Stadt Germering wird insofern eng mit dem Jugendschutz beim Landratsamt Fürstenfeldbruck und der örtlichen Polizeiinspektion Germering zusammenarbeiten.
Grundsätzliche Änderungen ergeben sich daraus für Germering nicht, da die in der Vereinbarung genannten Maßnahmen bereits vorher von der Stadt Germering berücksichtigt wurden. Die Stadt hat - insbesondere bei größeren Veranstaltungen - stets eng mit der Polizeiinspektion Germering zusammengearbeitet und sich mit dieser abgestimmt. Zudem wurde mit den jeweiligen Veranstaltern Rücksprache gehalten.
http://www.lra-ffb.de/akt/presse2012/press075.shtml
Diese Vereinbarung wird von der Stadt Germering bei Genehmigungen von Festveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen nach Art. 19 LStVG beachtet. Die Stadt Germering wird insofern eng mit dem Jugendschutz beim Landratsamt Fürstenfeldbruck und der örtlichen Polizeiinspektion Germering zusammenarbeiten.
Grundsätzliche Änderungen ergeben sich daraus für Germering nicht, da die in der Vereinbarung genannten Maßnahmen bereits vorher von der Stadt Germering berücksichtigt wurden. Die Stadt hat - insbesondere bei größeren Veranstaltungen - stets eng mit der Polizeiinspektion Germering zusammengearbeitet und sich mit dieser abgestimmt. Zudem wurde mit den jeweiligen Veranstaltern Rücksprache gehalten.
Die Vereinbarung ist auf diese Seite als Datei (pdf-Format) abrufbar (s. u.).