Allgemeine Informationen
Geld,
das Schmerzen lindert
Im Bürgerlichen Gesetzbuch
steht, dass jeder, der schuldlos von einem anderen verletzt wird, Anspruch auf
Schadenersatz und Schmerzensgeld hat. Damit soll dem Opfer finanzieller Ausgleich,
aber auch Genugtuung geboten werden. Welche Summen angemessen sind - darüber
wird oft jahrelang vor Gericht gestritten. Denn es geht immer um Einzelschicksale,
bei denen sehr viele Faktoren zu berücksichtigen sind, wie z.B. spezielle
Schuld des Schädigers, Art der Verletzung, Alter des Opfers sowie mögliche
Mitschuld. Die spielt vor allem bei Unfällen im Straßenverkehr eine
Rolle.
Ein Beispiel für besonders strittige Fälle sind Verletzungen der Halswirbelsäule
(HWS) - da geht es um höchst unterschiedliche Summen:
- Bei einem Mann mit HWS-Trauma, der Halskrause und Schmerztherapie benötigte
sowie zwei Wochen arbeitsunfähig war, hielten die Richter 600
Euro für angemessen (OLG Köln, Az. 19 U 85/03).
- Einem 53-jährigen wurden für sein HWS-Syndrom mit Gehirnerschütterung,
daraus resultierender psychischer Beeinträchtigung und Berufsunfähigkeit
12. 500 Euro zugesprochen (OLG Köln, Az. 13
U 98/95).
- Für eine Frau, die seit der HWS-Verletzung unter ständigen, teils
heftigen Schmerzen, Funktionsstörungen und beruflichen Beeinträchtigungen
leidet, wurden 40.000 Euro festgesetzt (OLG Schleswig,
Az. 9 U 138/00).
In anderen, sehr unterschiedlichen Verletzungsfällen haben die Gerichte
folgende Schmerzensgelder zugesprochen. Einige hundert oder mehrere tausend
Euro - wie viel Geld einem Unfallopfer zusteht, müssen oft die Gerichte
entscheiden. Hier ein Überblick über aktuelle Urteile:
- 1000
Euro: Trümmerbruch
des Schlüsselbeins. Zwölf Tage Klinik, sechs Wochen Physiotherapie.
Dem Mann wurde Mitschuld angerechnet, sonst hätte er 2500 Euro erhalten
(OLG Hamm, Az. 27 U 86/02).
- 1200
Euro: Brustkorbprellungen,
Quetschungen an Knie und Ellbogen, drei Wochen arbeitsunfähig. Eine Radfahrerin
war einem Auto ausgewichen und gestürzt (AG Schwerin, Az. 16 C 2962/01).
- 1500
Euro: Schulter- und
Schultereckgelenkssprengung, HWS-Schleudertrauma, multiple Prellungen, vier
Wochen arbeitsunfähig (AG Westerstede, Az. 25 C 615/00, VII).
- 5000
Euro: Schwere offene
Unterschenkelfraktur führte bei einem Mann zu dauerhaft eingeschränkter
Beweglichkeit und knapp drei Monaten Arbeitsunfähigkeit nach der Operation.
Wegen zögerlichem Regulierungsverhalten der Versicherung wurde das Schmerzensgeld
erhöht (AG Königstein i. T., Az. 21 C 816/94).
- 10.000
Euro: Ein Mann, der
von einem losrollenden Auto an die Garagenwand gedrückt wurde und der dabei
Beckenfraktur, Riss von Innenband und beiden Kreuzbändern am Knie sowie
eine Gehirnschütterung erlitt, hat seitdem 40 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit
(MdE). Er musste dreimal für insgesamt 87 Tage ins Krankenhaus (LG Hildesheim,
Az. 3 0 202/98).
- 13.000 Euro: Wegen Vollbremsung des Busses stürzte
eine Mitfahrerin und brach sich den 2. und 3. Lendenwirbel. Drei Wochen Klinik,
fünf Wochen Reha, MdE seitdem 30 Prozent (LG München I, Az. 19 0 17611/02).
- 14.316 Euro: Ein Kundendienstmitarbeiter war nach
Bruch von drei Zehen links und Teilamputation der 3. Zehe links siebeneinhalb
Monate ganz oder größtenteils arbeitsunfähig. Dauerhafte MdE:
zehn Prozent (LG München I, Az. 19015711/01).
- 15.000 Euro: Mehrfachfraktur des linken Oberschenkels
mit Beinverkürzung um vier Zentimeter. Der 28-jährige Fahrschullehrer
war ein halbes Jahr zu 100 Prozent erwerbsunfähig und ist dauerhaft zu
30 Prozent beeinträchtigt (KG Berlin, Az. 12 U 7113/96).
- 20.000 Euro: Einer Motorradfahrerin wurde bei einem
Unfall die Kniescheibe zertrümmert, sie erlitt Schulter- und Schlüsselbeinbruch,
Schleudertrauma und Zahnverlust. Ihr bleiben dauerhafte Beschwerden beim Gehen
(OLG Düsseldorf, Az. l U 65/03).
- 20.000 Euro: Komplette Unterarmfraktur links mit
Nervenschädigung, Bewegungseinschränkung von linker Hand und Unterarm.
Das bedeutet für einen 29-jährigen Werkzeugmacher zehn Prozent MdE
(LG München I, Az. 1909859/00).
- 20.000 Euro: Unterarmbruch und verschobener Oberschenkeltrümmerbruch:
Die beim Unfall 19-jährige Handelsschülerin war drei Jahre später
noch in Bewegung und sportlichen Aktivitäten eingeschränkt, musste
ihren Berufswunsch Friseurin aufgeben und zur Industriekauffrau umschulen (OLG
Hamm, Az. 13 U 73/00).
- 22.500 Euro: Traumatische Kniegelenksverletzung
mit Riss von Seitenband, Kreuzbändern und Innenmeniskus. Die 42-jährige
Musiklehrerin für Klavier und Blockflöte kann nur noch 3,5 Stunden
pro Woche unterrichten - 40 Prozent MdE (KG Berlin, Az. 12 U 1762/00).
- 25.000 Euro: Schwere Kopfverletzungen, mehrere
Tage künstliches Koma. Der Geschädigte konnte wochenlang keine feste
Nahrung zu sich nehmen und wird für immer unter chronischen Kopf- und Kieferschmerzen
sowie Entstellungen im Gesicht leiden (LG Braunschweig, Az. 4 0898/01).
- 30.000 Euro: Trümmerbruch am linken Fuß,
Fraktur der großen Zehe. Der 32-jährige Elektrotechniker muss mit
starken Einschränkungen und dauerhafter Erwerbsminderung von 10 bis 20
Prozent leben (LG München I, Az. 19 0 15423/00).
- 30.000 Euro: Ein Schädelhirntrauma 3. Grades,
multiple Quetschungen. Die Chefsekretärin, die als Radlerin schuldlos mit
einer Inline-Skaterin zusammenstieß, ist zu 50 Prozent erwerbsunfähig
(OLG Hamm, Az. 6 U 63/00).
- 35.000 Euro: Oberschenkelhalsbruch mit massiver
Wundinfektion, Unterarmfraktur und Wirbelsäulenquetschung machen einen
Maurer lebenslang zu 20 Prozent erwerbsunfähig, er musste umschulen (LG
Leipzig, Az. 03 0 6542/98).
- 40.000 Euro: Eine junge Frau wurde als Beifahrerin
auf einem Motorrad bei einem Unfall am Bein so schwer verletzt, dass ihr rechter
Unterschenkel amputiert werden musste (OLG Hamm, Az. 13 U 136/98).
- 45.000 Euro: Schweres Schädelhirntrauma und
weitere vielfältige schwere Verletzungen. Schmerzensgelderhöhend wirkten
sich die verzögernde Schadenregulierung durch die Versicherung und auch
ihr diffamierendes Verhalten gegenüber dem Unfallopfer aus (OLG Naumburg,
Az. 4 U 136/ 03).
- 50.000 Euro: Oberschenkelamputation. Ein 33-Jähriger
kann nicht mehr als Autolackierer arbeiten, 70 Prozent MdE (KG Berlin, Az. 12
U 6048/95).
- 60.000 Euro; Unterschenkelamputation rechts, Rippenfrakturen,
Schädelhirntrauma und multiple Prellungen. Der49-jährige Küchenangestellte
ist zu 80 Prozent erwerbsunfähig (LG Nürnberg-Fürth, Az. 8 0
2881/00).
- 100.000 Euro: Offener Schädelbasisbruch mit
Schädelhirntrauma 3. Grades, Schienbeinfraktur, Oberschenkelverletzung,
Lebensgefahr, drei Kopfoperationen. Das beim Unfall zehnjährige Mädchen
ist für immer schwerstbehindert (BGH, NJWE-VHR 1996, 141).
- 190.000 Euro plus 225 Euro monatliche Rente: Schädelhirntrauma
und spastische Teillähmung. Der Achtjährige war als Fußgänger
vom Auto angefahren worden, sitzt seitdem im Rollstuhl und ist in seiner Entwicklung
eingeschränkt (OLG Hamm, Az. 6 U 169/01).
- 200.000 Euro plus 375 Euro monatliche Rente: Ein
32-Jähriger erlitt eine komplette Querschnittslähmung ab dem 7. Halswirbel
(OLG München, Az. 24 U 15/01).
- 50.000 Euro: Seit dem Unfall leidet eine 19-Jährige
an apallischem Syndrom, hat die Fähigkeit zu reagieren und zu empfinden
verloren, ist daher zeitlebens vollständig pflegebedürftig. Schmerzensgelderhöhend
war das grob verkehrswidrige und rücksichtslose Verhalten des Schädigers
(LG München I, Az. 19 0 20638/01).
- 500.000 Euro plus 500 Euro monatliche Rente: Ein
dreieinhalbjähriges Kind wurde bei einem Verkehrsunfall so schwer verletzt,
dass es ab dem ersten Halswirbel gelähmt bleibt (LG Kiel, Az. 6 0 13/03).