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Der ADAC fordert:

Entschädigung

Ein Schmerzensgeld für nahe Angehörige von Unfallopfern kennt das deutsche Recht bisher nicht. Ausnahme: Wenn z. B. Eltern durch die seelische Erschütterung selbst krank werden, einen erheblichen "Schockschaden" erleiden. So wurde einem Ehepaar, das alle drei Kinder bei einem Verkehrsunfall verlor, Schmerzensgeld zugesprochen: Die Mutter erhielt 15.000 Euro, der Vater, der durch sein Leid arbeitsunfähig wurde, 30.000 Euro. Nach Meinung des ADAC sollte - so Dr. Eckhart Jung, Leitung Juristische Zentrale - der Gesetzgeber wie in anderen europäischen Ländern auch in Fällen von erheblichen psychischen Beeinträchtigungen bei Angehörigen von Schwerstverletzten eine Schmerzensgeldzahlung ermöglichen.

Quelle: ADAC Motorwelt, Elisabeth Schneider

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