Hinweis: Sie verwenden einen total veralteten Browser!
Bei ihnen werden nicht nur (fast) alle Webseiten im Netz falsch dargestellt, sie setzen sich und ihrem Rechner unnötige Risiken aus und bereiten Webdesigner massive Kopfschmerzen.
Sie sollten auf die aktuelle Version des Internet Explorer updaten oder einen anderen aktuellen Browser wie Firefox oder Safari verwenden.
Die neue Kompetenz der Bundesnotarkammer wurde durch eine Änderung der Bundesnotarordnung zum 31.07.2004 geschaffen. Sie beschränkt sich allerdings auf Vorsorgevollmachten. Für die Registrierung werden aufwandsbezogene Gebühren erhoben werden, die vom Meldeweg abhängen; insbesondere wird die Online-Registrierung erheblich niedrigere Gebühren auslösen als eine Papiermeldung.
Die Gebührenhöhe wird in einer Gebührensatzung geregelt, die über die Internetseiten der Bundesnotarkammer einsehbar sein wird.
Weitere Infos unter: www.zvr-online.de